Als KFZ-Halter sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung
abzuschließen, damit der Schadenersatz für das Verkehrsopfer garantiert
ist, und zwar auch dann, wenn der Schädige mittellos ist, der
Schadenersatzpflichtige den angerichteten Schaden nicht selbst
bezahlen muss.
Dies könnte nämlich in zahlreichen Fällen zur Gefährdung seiner
wirtschaftlichen Existenz führen.
Wer ist versichert?
- Der Versicherungsnehmer, also der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens
- der Halter, der die tatsächl. Verfügungsgewalt über das KFZ
besitzt
- der Eigentümer
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der Fahrer
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