Invaliditätsleistungen  

Wenn als Folge eines Unfalles Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit noch nach einem Jahr ganz oder zum Teil dauernd beeinträchtigt wird (Invalidität), erhalten Sie bei vollständiger Invalidität die volle, bei Teilinvalidität den dem Grade der Invalidität entsprechenden Teil der Invaliditätssumme als Kapital, in bestimmten Fällen als Rente. Die Bemessung des Invaliditätsgrades ist in den AUB 2002 festgelegt.