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Wenn als Folge eines Unfalles Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit
noch nach einem Jahr ganz oder zum Teil dauernd beeinträchtigt wird
(Invalidität), erhalten Sie bei vollständiger Invalidität die volle,
bei Teilinvalidität den dem Grade der Invalidität entsprechenden
Teil der Invaliditätssumme als Kapital, in bestimmten Fällen als
Rente. Die Bemessung des Invaliditätsgrades ist in den AUB 2002
festgelegt. |
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