KFZ-Haftpflicht  


Welche Leistungen bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen betragen:
- für Personenschäden 2,5 Millionen EUR pro geschädigte Person
- für Sachschäden 500.000 EUR und
- für Vermögensschäden 50.000 EUR

Wenn drei oder mehr Personen verletzt oder getötet werden, stehen im Rahmen der Mindstdeckungssummen insgesamt 7,5 Millionen Euro zur Verfügung, allerdings höchstens 2,5 Millionen EUR pro geschädigter Person. Diese Beschränkung gilt auch dann, wenn bei mehreren Personen rechnerisch eine höhere Entschädigung pro Person möglich wäre.

Ein Beispiel:
Von drei Personen wird eine sehr schwer verletzt (Schaden 4 Millionen EUR). Die beiden anderen tragen weniger schwere Verletzungen (Schadenshöhe: 200.000 und 100.000 EUR) davon. Der schwer Verletzte erhält im Rahmen der Mindestdeckungssumme höchstens 2,5 Millionen EUR Entschädigung. Die übersteigenden 1,5 Millionen EUR müsste der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche bezahlen.