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Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko):
Hier ist Ihr Fahrzeug in der Regel versichert gegen:
- Brand oder Explosion
- Entwendung, insbesondere Diebstahl, unerlaubten Gebrauch durch
fremde Personen, Raub und unter bes. Umständen auch Unterschlagung
- unmittelb. Einwirkung v. Sturm, Hagel, Blitzschlag o. Überschwemmung
- Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild
- Bruchschäden an der Verglasung
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko):
Hier ist über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus Ihr
Fahrzeug auch gegen Schäden durch Eigenverschuldete Unfälle sowie
durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen versichert.
Nicht versichert sind Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung
beruhen. Dasselbe gilt für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden.
Die Versicherer können auch andere Kombinationen oder andere Formen
der Kaskoversicherung anbieten.
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