KFZ-Kaskoversicherung  

Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko):
Hier ist Ihr Fahrzeug in der Regel versichert gegen:
- Brand oder Explosion
- Entwendung, insbesondere Diebstahl, unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen, Raub und unter bes. Umständen auch Unterschlagung
- unmittelb. Einwirkung v. Sturm, Hagel, Blitzschlag o. Überschwemmung
- Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild
- Bruchschäden an der Verglasung
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss

Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko):
Hier ist über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus Ihr Fahrzeug auch gegen Schäden durch Eigenverschuldete Unfälle sowie durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen versichert. Nicht versichert sind Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen. Dasselbe gilt für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Die Versicherer können auch andere Kombinationen oder andere Formen der Kaskoversicherung anbieten.