|
Was können Sie zur Erhaltung des Schadenfreiheitsrabattes tun?
Jeder Schadenaufwand des Versicherers beeinträchtigt die Rabattklasse
Ihres Vertrages. Sie können deshalb bei einem Unfall mit geringfügigem
Sachschaden (in der Regel 500 EUR) den Schaden zur Erhaltung Ihres
Rabattes selbst bezahlen.
Stellt sich nachträglich heraus, dass er entgegen ursprünglicher
Berechnung höher wird und der Verzicht auf den Schadenfreiheitsrabatt
günstiger ist, können Sie solche Fälle innerhalb des Kalenderjahres,
in dem sich der Schaden ereignet hat, nachträglich melden.
Sie können aber auch jeden Schaden durch Ihren Versicherer regulieren
lassen und ihm später zur Erhaltung ihres Schadenfreiheitsrabattes
die Entschädigungsleistung erstatten.
Ihr Versicherer wird Sie bei Schäden bis 1.000 EUR über die Höhe
der Aufwendungen informieren. Entschädigungsleistungen, die der
Versicherer aufgrund von Teilungsabkommen mit anderen Schaden- oder
Sozialversicherern zu erbringen hat, führen zu keiner Schadenbelastung
des Vertrages. |
|