Schadensfreiheitrabatt  

Was können Sie zur Erhaltung des Schadenfreiheitsrabattes tun?


Jeder Schadenaufwand des Versicherers beeinträchtigt die Rabattklasse Ihres Vertrages. Sie können deshalb bei einem Unfall mit geringfügigem Sachschaden (in der Regel 500 EUR) den Schaden zur Erhaltung Ihres Rabattes selbst bezahlen.

Stellt sich nachträglich heraus, dass er entgegen ursprünglicher Berechnung höher wird und der Verzicht auf den Schadenfreiheitsrabatt günstiger ist, können Sie solche Fälle innerhalb des Kalenderjahres, in dem sich der Schaden ereignet hat, nachträglich melden.

Sie können aber auch jeden Schaden durch Ihren Versicherer regulieren lassen und ihm später zur Erhaltung ihres Schadenfreiheitsrabattes die Entschädigungsleistung erstatten.

Ihr Versicherer wird Sie bei Schäden bis 1.000 EUR über die Höhe der Aufwendungen informieren. Entschädigungsleistungen, die der Versicherer aufgrund von Teilungsabkommen mit anderen Schaden- oder Sozialversicherern zu erbringen hat, führen zu keiner Schadenbelastung des Vertrages.