Kraftfahrt-Unfallversicherung (Insassen-Unfallversicherung):
Was bietet Ihnen die Insassen-Unfallversicherung?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfälle beim Gebrauch
Ihres Kraftfahrzeugs. Unfälle beim Ein- und Aussteigen sowie beim
Be- und Entladen sind mitversichert. Die Versicherungsleistungen
werden grundsätzlich ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden
der Versicherten, Vorsatz ausgenommen, erbracht. Sie haben folgende
Versicherungsmöglichkeiten:
Todesfallsumme:
Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen
des Unfalles, wird die Todesfallsumme fällig.
Invaliditätssumme:
Wenn Sie durch die Folgen eines Unfalles innerhalb eines Jahres
ganz oder zum Teil dauernd Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit
verlieren (Invalidität), zahlt die Unfallversicherung bei Ganzinvalidität
die volle Invaliditätssumme, bei Teilinvalidität den entsprechenden
Teil als Kapital oder Rente.
Tagegeld:
Wenn
Sie durch den Unfall ganz oder zum Teil arbeitsunfähig sind, zahlt
der Versicherer entsprechend dem ärztlich festgestellten Grad
der Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr, vom Unfalltag an, das
vereinbarte Tagegeld.
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld:
Ist nach einem Unfall eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus
notwendig, zahlt der Versicherer das vereinbarte Krankenhaustagegeld
für die vereinbarte Dauer. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus
zahlt er nach den vertraglichen Vereinbarungen ein Genesungsgeld.
Eine besondere Vergünstigung bietet die Insassenunfallversicherung
allen Autofahrern, die den Sicherheitsgurt benutzen. Werden nämlich
Fahrzeuginsassen trotz angelegtem Gurt bei einem Unfall so schwer
verletzt, dass eine stationäre Behandlung notwendig ist, so erhalten
sie als zusätzliche, kostenlose Leistung ein Krankenhaustagegeld.
Es wird vom dritten Tag des Krankenhausaufenthaltes (max. für
365 Tage) gezahlt und beträgt 1/3 Promille der vereinbarten Versicherungssumme
für den Todes- und Invaliditätsfall, max. 50 EUR pro Tag und Person.
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