KFZ-Unfallversicherung  


Kraftfahrt-Unfallversicherung (Insassen-Unfallversicherung):

Was bietet Ihnen die Insassen-Unfallversicherung?

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfälle beim Gebrauch Ihres Kraftfahrzeugs. Unfälle beim Ein- und Aussteigen sowie beim Be- und Entladen sind mitversichert. Die Versicherungsleistungen werden grundsätzlich ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden der Versicherten, Vorsatz ausgenommen, erbracht. Sie haben folgende Versicherungsmöglichkeiten:

Todesfallsumme:
Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalles, wird die Todesfallsumme fällig.

Invaliditätssumme:
Wenn Sie durch die Folgen eines Unfalles innerhalb eines Jahres ganz oder zum Teil dauernd Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit verlieren (Invalidität), zahlt die Unfallversicherung bei Ganzinvalidität die volle Invaliditätssumme, bei Teilinvalidität den entsprechenden Teil als Kapital oder Rente.

Tagegeld:
Wenn Sie durch den Unfall ganz oder zum Teil arbeitsunfähig sind, zahlt der Versicherer entsprechend dem ärztlich festgestellten Grad der Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr, vom Unfalltag an, das vereinbarte Tagegeld.

Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld:
Ist nach einem Unfall eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus notwendig, zahlt der Versicherer das vereinbarte Krankenhaustagegeld für die vereinbarte Dauer. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zahlt er nach den vertraglichen Vereinbarungen ein Genesungsgeld. Eine besondere Vergünstigung bietet die Insassenunfallversicherung allen Autofahrern, die den Sicherheitsgurt benutzen. Werden nämlich Fahrzeuginsassen trotz angelegtem Gurt bei einem Unfall so schwer verletzt, dass eine stationäre Behandlung notwendig ist, so erhalten sie als zusätzliche, kostenlose Leistung ein Krankenhaustagegeld. Es wird vom dritten Tag des Krankenhausaufenthaltes (max. für 365 Tage) gezahlt und beträgt 1/3 Promille der vereinbarten Versicherungssumme für den Todes- und Invaliditätsfall, max. 50 EUR pro Tag und Person.