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Welche Leistungen bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden verursacht haben und der
Geschädigte Ansprüche geltend macht, dann kommt der Versicherer
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Geschädigten auf.
Unberechtigte Ansprüche wehrt er auf seine Kosten ab. Die Kosten
eines Strafverfahrens oder einer Nebenklage ersetzt der Versicherer
nicht. Der Versicherer zahlt bei einem Schadenereignis höchstens
bis zu den in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssummen;
diese sollten ausreichend hoch bemessen sein.
Welches sind die Leistungen der Fahrzeugversicherung?
Die Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) ersetzt Schäden,
die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust
Ihres eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch seine
unter Verschluss verwahrten oder am Fahrzeug befestigten Teile.
Beispiele finden Sie in der "Liste der mitversicherten Fahrzeug-
und Zubehörteile", die Bestandteil der Allgemeinen Bedingungen für
die Kraftfahrtversicherung ist. Die mit dem Fahrzeug beförderten
Sachen (Ladung) sind nicht versichert; hierfür ist eine Gepäck-
bzw. Transportversicherung erforderlich.
Gegen welche Gefahren schützt die Fahrzeugversicherung?
Man unterscheidet gegenwärtig zwei Arten der Fahrzeugversicherung:
Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko):
hier ist Ihr Fahrzeug in der Regel versichert gegen:
- Brand oder Explosion
- Entwendung, insbesondere Diebstahl, unerlaubten Gebrauch durch
fremde Personen, Raub und unter bes. Umständen auch Unterschlagung
- unmittelb. Einwirkung v. Sturm, Hagel, Blitzschlag o. Überschwemmung
- Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild
- Bruchschäden an der Verglasung
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko):
Hier ist über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus
Ihr Fahrzeug auch gegen Schäden durch Eigenverschuldete Unfälle
sowie durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen versichert.
Nicht versichert sind Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung
beruhen. Dasselbe gilt für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden.
Die Versicherer können auch andere Kombinationen oder andere Formen
der Kaskoversicherung anbieten. |
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