KFZ-Vesicherung  


Welche Leistungen bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung?


Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden verursacht haben und der Geschädigte Ansprüche geltend macht, dann kommt der Versicherer für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Geschädigten auf.

Unberechtigte Ansprüche wehrt er auf seine Kosten ab. Die Kosten eines Strafverfahrens oder einer Nebenklage ersetzt der Versicherer nicht. Der Versicherer zahlt bei einem Schadenereignis höchstens bis zu den in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssummen; diese sollten ausreichend hoch bemessen sein.

Welches sind die Leistungen der Fahrzeugversicherung?
Die Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch seine unter Verschluss verwahrten oder am Fahrzeug befestigten Teile. Beispiele finden Sie in der "Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile", die Bestandteil der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung ist. Die mit dem Fahrzeug beförderten Sachen (Ladung) sind nicht versichert; hierfür ist eine Gepäck- bzw. Transportversicherung erforderlich.

Gegen welche Gefahren schützt die Fahrzeugversicherung?
Man unterscheidet gegenwärtig zwei Arten der Fahrzeugversicherung:

Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko):
hier ist Ihr Fahrzeug in der Regel versichert gegen:
- Brand oder Explosion
- Entwendung, insbesondere Diebstahl, unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen, Raub und unter bes. Umständen auch Unterschlagung
- unmittelb. Einwirkung v. Sturm, Hagel, Blitzschlag o. Überschwemmung
- Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild
- Bruchschäden an der Verglasung
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss

Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko):
Hier ist über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus Ihr Fahrzeug auch gegen Schäden durch Eigenverschuldete Unfälle sowie durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen versichert. Nicht versichert sind Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen. Dasselbe gilt für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Die Versicherer können auch andere Kombinationen oder andere Formen der Kaskoversicherung anbieten.