Rechtsschutz  



Welche Kosten übernimmt der Rechtsschutzversicherer?

- Kosten eines frei gewählten RA nach der gesetzl. Gebührenordnung
- Vollstreckungskosten
- Notwendige Vorschüsse
- Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder
- Sachverständigengebühren
- Kosten, die dem Gegner zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstehen, soweit Sie als Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet sind
- Dolmetscher- und Übersetzungskosten
- Strafkaution im In- und Ausland
- Reisekosten zu ausländischen Gerichten Geldstrafen und Bußgelder nimmt Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherer allerdings nicht ab. Ihr Rechtsschutz gilt in ganz Europa und in allen Mittelmeerländern
- im Privatbereich sogar weltweit (im Rahmen der zugrunde liegenden Bedingungen).

Welche Lebensbereiche können versichert werden?

Rechtsschutz gibt es für Sie als Kraftfahrer, als Berufstätiger und als Privatperson. Das Risiko als Kraftfahrer wird durch den Verkehrs-Rechtsschutz oder den Fahrer-Rechtsschutz gedeckt. In beiden Versicherungsformen sind Sie auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast geschützt. Als Nichtselbständiger kann man sich in allen drei Bereichen - Privatleben, Beruf und Verkehr - mit dem kombinierten "Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz" sichern.
Für den beruflichen und betrieblichen Bereich von Selbständigen und freiberuflich Tätigen gibt es den Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz. Den Verkehrsbereich und den privaten Bereich können Selbständige natürlich ebenfalls versichern. Der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter/Vermieter von Wohnungen und Grundstücken ist ein besonderes Risiko, das zusätzlich versichert werden kann. Für die verschiedenen Lebensbereiche hält die Rechtsschutzversicherung folgende Leistungsbausteine bereit:

Schadenersatz-Rechtsschutz:
- wenn Sie Ansprüche auf Schadenersatz gegen einen Schädigen durchsetzen müssen.
Arbeits-Rechtsschutz:
- wenn es zu Auseinanders. aus einem Arbeits-/Dienstverhältnis kommt.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz:
- wenn Sie Ihre Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter durchsetzen müssen, z.B. bei Mieterhöhungen und Kündigungen oder bei Belastungen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
- wenn Sie im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren müssen, z.B. aus einem Kaufvertrag, einem Reparaturauftrag, einer Kreditaufnahme oder einem Versicherungsvertrag.
Steuer-Rechtsschutz:
- wenn wegen Ihrer Steuern oder wegen anderer Abgaben, z.B. Gebühren, Zölle, ein Prozess vor dem Finanzgericht oder dem Verwaltungsgericht notwendig wird.