Welche Kosten übernimmt der Rechtsschutzversicherer?
- Kosten eines frei gewählten RA nach der gesetzl. Gebührenordnung
- Vollstreckungskosten
- Notwendige Vorschüsse
- Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder
- Sachverständigengebühren
- Kosten, die dem Gegner zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen
entstehen, soweit Sie als Versicherungsnehmer zu deren Erstattung
verpflichtet sind
- Dolmetscher- und Übersetzungskosten
- Strafkaution im In- und Ausland
- Reisekosten zu ausländischen Gerichten Geldstrafen und Bußgelder
nimmt Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherer allerdings nicht ab. Ihr
Rechtsschutz gilt in ganz Europa und in allen Mittelmeerländern
- im Privatbereich sogar weltweit (im Rahmen der zugrunde liegenden
Bedingungen).
Welche Lebensbereiche können versichert werden?
Rechtsschutz gibt es für Sie als Kraftfahrer, als Berufstätiger
und als Privatperson. Das Risiko als Kraftfahrer wird durch den
Verkehrs-Rechtsschutz oder den Fahrer-Rechtsschutz gedeckt. In
beiden Versicherungsformen sind Sie auch als Fußgänger, Radfahrer
oder Fahrgast geschützt. Als Nichtselbständiger kann man sich
in allen drei Bereichen - Privatleben, Beruf und Verkehr - mit
dem kombinierten "Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz"
sichern.
Für den beruflichen und betrieblichen Bereich von Selbständigen
und freiberuflich Tätigen gibt es den Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz.
Den Verkehrsbereich und den privaten Bereich können Selbständige
natürlich ebenfalls versichern. Der Rechtsschutz für Eigentümer
und Mieter/Vermieter von Wohnungen und Grundstücken ist ein besonderes
Risiko, das zusätzlich versichert werden kann. Für die verschiedenen
Lebensbereiche hält die Rechtsschutzversicherung folgende Leistungsbausteine
bereit:
Schadenersatz-Rechtsschutz:
- wenn Sie Ansprüche auf Schadenersatz gegen einen Schädigen durchsetzen
müssen.
Arbeits-Rechtsschutz:
- wenn es zu Auseinanders. aus einem Arbeits-/Dienstverhältnis
kommt.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz:
- wenn Sie Ihre Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer
oder als Mieter durchsetzen müssen, z.B. bei Mieterhöhungen und
Kündigungen oder bei Belastungen, die von einem Nachbargrundstück
ausgehen.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
- wenn Sie im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen
Lebens geltend machen oder abwehren müssen, z.B. aus einem Kaufvertrag,
einem Reparaturauftrag, einer Kreditaufnahme oder einem Versicherungsvertrag.
Steuer-Rechtsschutz:
- wenn wegen Ihrer Steuern oder wegen anderer Abgaben, z.B. Gebühren,
Zölle, ein Prozess vor dem Finanzgericht oder dem Verwaltungsgericht
notwendig wird.
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