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Tagegeld:
Wenn Sie durch einen Unfall arbeitsunfähig sind, wird für die Dauer
der ärztlichen Behandlung ab dem vereinbarten Zeitpunkt, längstens
für 1 Jahr, Tagegeld gezahlt.
Unfall-Rente:
Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen
oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten von mindestens
50 %, wird unabhängig vom Lebensalter des Versicherten die vereinbarte
Unfall-Rente ein Leben lang gezahlt.
Wo und wann schützt die Unfallversicherung?
Weit über die Gesetzliche Unfallversicherung hinaus gilt die Allgemeine
Unfallversicherung in der ganzen Welt und rund um die Uhr in allen
üblichen Lebensbereichen, z.B.:
- im Haus
- im Straßenverkehr
- bei der Arbeit
- in der Freizeit, bei Sport und Hobby
- im Urlaub Versicherungsschutz besteht nicht nur für unverschuldete
Unfälle, sondern auch für solche, die Sie durch eigene Fahrlässigkeit
erleiden.
Was Sie beachten sollten:
Prüfen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse von Zeit zu Zeit, ob
die vereinbarten Leistungsarten und die Höhe der Versicherungssummen
noch ausreichend sind. Steigendes Einkommen ohne entsprechende Anpassung
mindert den Wert der Unfallversicherung. Die Beiträge für die private
Unfallversicherung sind steuerlich abzugsfähig, und zwar zu 50 Prozent
als Sonderausgaben im Rahmen der geltenden Höchstbeträge sowie zu
50 Prozent als Werbungskosten.
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