Unfallrente  

Tagegeld:

Wenn Sie durch einen Unfall arbeitsunfähig sind, wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung ab dem vereinbarten Zeitpunkt, längstens für 1 Jahr, Tagegeld gezahlt.

Unfall-Rente:
Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten von mindestens 50 %, wird unabhängig vom Lebensalter des Versicherten die vereinbarte Unfall-Rente ein Leben lang gezahlt.

Wo und wann schützt die Unfallversicherung?
Weit über die Gesetzliche Unfallversicherung hinaus gilt die Allgemeine Unfallversicherung in der ganzen Welt und rund um die Uhr in allen üblichen Lebensbereichen, z.B.:
- im Haus
- im Straßenverkehr
- bei der Arbeit
- in der Freizeit, bei Sport und Hobby
- im Urlaub Versicherungsschutz besteht nicht nur für unverschuldete Unfälle, sondern auch für solche, die Sie durch eigene Fahrlässigkeit erleiden.

Was Sie beachten sollten:
Prüfen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse von Zeit zu Zeit, ob die vereinbarten Leistungsarten und die Höhe der Versicherungssummen noch ausreichend sind. Steigendes Einkommen ohne entsprechende Anpassung mindert den Wert der Unfallversicherung. Die Beiträge für die private Unfallversicherung sind steuerlich abzugsfähig, und zwar zu 50 Prozent als Sonderausgaben im Rahmen der geltenden Höchstbeträge sowie zu 50 Prozent als Werbungskosten.