Wohngebäudeversich.  



Jeder Immobilienbesitzer sollte zur Absicherung eventueller Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel entstehen können, eine Wohngebäudeversicherung abschließen.

Hausbesitzer, deren Haus noch mit einer Hypothek belastet ist, sind sogar von Seiten der Bank gehalten das Gebäude zu versichern. Schäden, die insbesondere nach einem Brand, aber auch durch Leitungswasser (Rohrbrüche), Sturm oder Hagel entstehen, sind häufig sehr hoch. In manchen Fällen z. B. bei einem Brand kann der Schaden schnell zum finanziellen Ruin führen. Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine so genannte verbundene Versicherung, das heißt, die Prämien werden für jedes Risiko einzeln kalkuliert. Man kann die Gefahren wie Feuer, erweitere Elementarschäden und Leitungswasser, sowohl jeweils in einzelnen Policen versichern, als auch in Zweier- oder Dreierkombinationen absichern.

Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?

Grundsätzlich benötigt jeder Hausbesitzer eine Wohngebäude-Versicherung. Das eigene Heim ist in der Regel der teuerste Kauf des Lebens. Daher ist es selbstverständlich, sich gegen Gefahren die den "eigenen vier Wänden" drohen können, abzusichern. Bei finanzierten Gebäuden wird meistens von Seiten der Bank aus eine Gebäudeversicherung für den Schutz des Hauses verlangt. Laut Schadensstatistiken der Versicherer sind jedes Jahr ca. ein Sechstel der Gebäude von Schäden betroffen. Die Gebäudeversicherung gehört daher zu den gängigsten Versicherungsarten für Hausbesitzer.

Bis zum 01.07.1994 bestand in einigen Bundesländern sogar gesetzliche Pflicht (zumeist als Feuerversicherung und mit Zwang bei einem Monopolversicherer) zum Abschluss einer Gebäudeversicherung. Heute dagegen haben alle Hausbesitzer die freie Wahl. Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang und bei welchem Versicherer sie ihr Haus versichern wollen.

Was ist bei der Wohngebäudeversicherung versichert?

Versichert sind grundsätzlich die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Zubehör, das der Instandhaltung oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient gilt ebenfalls als mitversichert.

Versch. Produktvarianten mit unterschiedl. Deckungserweiterung z. B.:
- Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- u. Schutzkosten bis 10% der Vers.-summe (VS)
- Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen bis 10% der VS
- Mietausfall für Wohnräume bis 18 Monate
- Mietausfall für gewerblich genutzte Räume bis 18 Monate
- Überspannungsschäden durch Blitz bis 5% der VS
- Feuer-Rohbau-Versicherung bis 18 Monate
- Schäden durch unbemannte Flugkörper Feuernutzwärmeschäden
- Kosten für Dekontamination von Erdreich bis 1% der VS
- Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstückes (VG) sowie Ableitungsrohre auf dem VG bis jeweils 2% der VS
- Schäden durch Wasser aus Wasserbetten und Aquarien
- Armaturen bis Euro 750,-
- Wasserverlust nach einem Rohrbruch bis Euro 1.000,-
- Aufräumungskosten für Bäume nach Sturm bis Euro 5.000,-