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Wer
kann sich privat versichern? |
Grundsätzlich kann sich jeder freiberuflich oder selbständig Tätige
ohne Einkommensgrenze privat versichern. Für Arbeitnehmer gilt eine
festgesetzte Einkommensgrenze, die so genannte Beitragsbemessungsgrenze.
Beitragsbemessungsgrenze:
Wer als Angestellter oder Arbeiter über dieser Grenze verdient,
kann zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen
Krankenversicherung und der Privatversicherung wählen.
Angestellte
- mit einem Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze
- Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld
können dem Jahreseinkommen zugerechnet werden.
Selbständige
- ohne Einkommensgrenze (grundsätzlich freiwillig versichert)
Freiberufler
- ohne Einkommensgrenze (grundsätzlich freiwillig versichert)
Für Ärzte und Beamte gibt es Sondertarife.
Das bietet ihnen die private Krankenversicherung:
- Beitragsgestaltung individuell je nach Tarifwahl
- Freie Tarifwahl, indiv. Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
- Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen vorteilhaft
- freie Arztwahl
- Behandlung als Privatpatient
- Stationäre Behandlung im Einbettzimmer
- Chefarzt, je nach Tarifwahl möglich
- Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif möglich
- Relativ hohe Kostenerstatt. Zahnersatz, je nach Tarif möglich
- Beitragsrückerstatt. bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich
- Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarifwahl möglich |
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