Haftpflichtversicherung  

Die private Haftpflichtversicherung soll vor berechtigten oder unberechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter schützen, sie soll den Versicherungsnehmer freihalten von Ansprüchen aufgrund eines Schadens, den er in einer versicherten Eigenschaft diesem Dritten zugefügt hat - somit eigentlich für jeden ein Muss. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 823 haftet jeder uneingeschränkt und unbegrenzt für angerichtete Schäden.

Beispiele aus der Praxis:

- Sie verursachen als Fußgänger/Radfahrer einen Unfall
- Ihre Waschmaschine läuft aus und beschädigt die darunter liegende Wohnung und das Mobiliar
- Bei Schneefall "vergessen" Sie die Straße zu räumen, ein Fußgänger stürzt und verletzt sich
- Ihr Kind trifft beim Fußballspielen aus Versehen die Scheibe ihres Nachbarn

Teils handelt es sich um Kleinschäden, aber leicht kann ein Großschaden Ihre Existenz bedrohen. Insbesondere bei Personenschäden geht es schnell in die Tausende. Halter von Hunden, Pferden sowie Hauseigentümer sollten sich ebenfalls unbedingt gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichern.