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Die private Haftpflichtversicherung soll vor berechtigten oder
unberechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter schützen, sie soll
den Versicherungsnehmer freihalten von Ansprüchen aufgrund eines
Schadens, den er in einer versicherten Eigenschaft diesem Dritten
zugefügt hat - somit eigentlich für jeden ein Muss. Gemäß dem Bürgerlichen
Gesetzbuch § 823 haftet jeder uneingeschränkt und unbegrenzt für
angerichtete Schäden.
Beispiele aus der Praxis:
- Sie verursachen als Fußgänger/Radfahrer einen Unfall
- Ihre Waschmaschine läuft aus und beschädigt die darunter liegende
Wohnung und das Mobiliar
- Bei Schneefall "vergessen" Sie die Straße zu räumen, ein Fußgänger
stürzt und verletzt sich
- Ihr Kind trifft beim Fußballspielen aus Versehen die Scheibe ihres
Nachbarn
Teils handelt es sich um Kleinschäden, aber leicht kann ein Großschaden
Ihre Existenz bedrohen. Insbesondere bei Personenschäden geht es
schnell in die Tausende. Halter von Hunden, Pferden sowie Hauseigentümer
sollten sich ebenfalls unbedingt gegen Haftpflichtansprüche Dritter
versichern. |
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